Plakette nicht erhalten? – Nachuntersuchung

Was tun?

Mängel am Fahrzeug

Hat der Prüfer bei Ihrem Fahrzeug bei der Hauptuntersuchung aufgrund eines Mangels keine Plakette zugeteilt, müssen die Mängel sofort, spätestens aber innerhalb eines Monats, behoben werden.

Frist

Die Frist zur Behebung bezieht sich auf das Datum der Untersuchung. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonn- oder Feiertag, so gilt der Tag zuvor, als letztmögliche Frist zur Wiedervorführung. Ist die Frist überschritten, so ist eine erneute Untersuchung durchzuführen.

Mängeleinstufung
Neue Einstufung ab Mai 2018

Bisher wurde zwischen OM (Ohne Mängel), GM (Geringe Mängel), EM (Erhebliche Mängel) und VU (Verkehrsunsicher) unterschieden.
Neu ab Mai 2018 ist der „Gefährliche Mangel“, der zwischen EM und VU angesiedelt ist.

Auf dem Untersuchungsbericht werden die Mängel, die das Fahrzeug hat, aufgeführt. Erhebliche Mängel sind mit einem E und geringe Mängel mit einem G gekennzeichnet. Der Prüfer erklärt Ihnen gerne, die Ursache der Mängel und kann Ihnen Hinweise zur Behebung geben. Wenn Sie die Mängel nicht selbst reparieren können, wird Ihnen eine Werkstatt helfen das Fahrzeug in einen akzeptablen Zustand zu bringen.

Nach der Reparatur bzw. der Beseitigung der Mängel wird das Fahrzeug erneut einem Prüfingenieur vorgestellt.

Dieser prüft das Fahrzeug mit Augenmerk auf die zuvor dokumentierten und nun beseitigten Mängel. Zu der erneuten Untersuchung werden der vorangegangene Untersuchungsbericht und der Fahrzeugschein benötigt.

Die Nachkontrolle oder Nachuntersuchung kann von jedem Prüfingenieur durchgeführt werden. Sollte die Prüfstelle, die Sie zuerst besuchten also geschlossen haben, können Sie auch zu jeder anderen, egal welcher Organisation oder in welchem Bundesland, fahren.

Bitte beachten Sie allerdings, dass es für einen anderen Prüfer aufwändiger ist, die Nachuntersuchung durchzuführen. Er muss die Daten zum Fahrzeug neu eingeben. Die notierten Mängel sind für Ihn nicht ganz so schnell zu finden.

Bei der Wiedervorführung darf das Fahrzeug keine Mängel mehr aufweisen. Auch die geringen Mängel müssen Sie beseitigen. Fehlte zum Beispiel der Verbandkasten, müssen Sie ihn jetzt dabei haben.

Erst dann wird der Prüfer den KÜS-Untersuchungsbericht positiv abschließen und Ihrem Fahrzeug eine neue Plakette zuteilen.

Werden Mängel festgestellt, kann nach Reparatur bei einer Nachkontrolle die Plakette zugeteilt werden.