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Feinstaubplakette / Umweltplakette

Feinstaubplakette

Unter dem § 40 Absatz 3 des Bundesimmisionschutzgesetzes vom Mai 2007 und der 1. Änderung vom 05.12.2007 wurde die Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge beschlossen – in Form einer Feinstaubplakette. Seit dem 1. Januar 2008 wurden die ersten Umweltzonen in Berlin, Hannover und Köln eingerichtet, weitere u. a. in Bochum, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Essen, Frankfurt/Main, Gelsenkirchen, Mülheim an der Ruhr, München, Oberhausen, Recklinghausen, Düsseldorf folgten.

Wer ohne Plakette in der Umweltzone angetroffen wird, dem drohen laut aktuellem Stand  EUR 80,-  Bußgeld (ohne Punktzuwachs in Flensburg), anstatt zuvor EUR 40,- Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.

Ausländische Fahrzeuge benötigen ebenfalls eine grüne Feinstaubplakette. Die Feinstaubplakette (bzw. der Feinstaub – Sticker) ist kennzeichengebunden. Bitte achten Sie auf Lesbarkeit der Plakette. Nichtlesbarkeit führt ebenfalls zu einer Strafe durch das Ordnungsamt.

Sollte ihr Auto noch keine gültige Feinstaubplakette besitzen, können Sie diese selbstverständlich in unserer KÜS Prüfstelle erwerben.

Ausnahmen

Sollte sich wider Erwartung herausstellen, dass Ihr Fahrzeug keine grüne Umweltplakette erhält und eine Nachrüstung für Sie unwirtschaftlich oder technisch nicht möglich ist, sie aber auf Ihr Fahrzeug angewiesen sind, erhalten Sie weitere Informationen auf der Internetseite der betreffenden Region, z.B. für Aachen: Infos

Welche Plakette bekommt mein Fahrzeug?

Diese Information können Sie hier auch herausfinden →Klick

Lokales

Ab dem 01.02.2016 gehört auch Aachen zu den Städten, in denen die grüne Umweltplakette benötigt wird. Viele weitere sind in Planung. In diesen Zonen dürfen nur noch Kraftfahrzeuge mit geringem Schadstoffausstoß und einer Feinstaubplakette an der Windschutzscheibe einfahren.