Oldtimergutachten für H-Kennzeichen

Voraussetzung für ein historisches Kennzeichen

Grundlegend muss das Fahrzeug der rechtlichen Definition eines Oldies nach §2 Nr. 22 FZV entsprechen und vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen worden sein. Er muss dem Originalzustand entsprechen, in gutem Erhaltungszustand sein und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Ob das Fahrzeug den Anforderungen genügt, entscheidet der Prüfingenieur vor Ort und erstellt Ihnen gern ein Oldtimergutachten. Die Anforderungen sind in einem Katalog zusammengefasst. Dieser hilft einheitliche Entscheidungen treffen zu können. Alle Prüforganisationen sollen so zum gleichen Ergebnis kommen können.

Oldtimergutachten nach § 23 StVZO

In diesem Gutachten enthalten ist der Untersuchungsumfang einer Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO. Die Erfüllung letzterer ist Voraussetzung zur Erteilung des Oldtimergutachtens

Steuersatz (als Info)
  • konventionelle Kraftfahrzeuge: EUR 191,-
  • Motorräder: EUR 46,-