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Änderungsabnahmen §19.3 StVZO

<p>Nach bestimmten Änderungen am Fahrzeug schreibt der Gesetzgeber eine Untersuchung durch eine amtlich anerkannte Überwachungsorganisation vor.</p> <p>Gerne führen wir dies für Sie durch. Bringen Sie dazu Ihr Fahrzeug und die dafür benötigten Unterlagen (Teilegutachten, Fahrzeugschein) mit.</p>

 

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EINTRAGUNGEN - Begutachtung nach §19 Abs. 3 StVZO

Eine Leistung im Auftrag der