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Änderungsabnahmen §19.3 StVZO

Nach bestimmten Änderungen am Fahrzeug schreibt der Gesetzgeber eine Untersuchung durch eine amtlich anerkannte Überwachungsorganisation vor.

Gerne führen wir dies für Sie durch. Bringen Sie dazu Ihr Fahrzeug und die dafür benötigten Unterlagen (Teilegutachten, Fahrzeugschein) mit.

 

Falls Sie Fragen diesbezüglich haben sollten, so können Sie ebenfalls das Kontaktformular nutzen, um uns eine Nachricht zu hinterlassen, oder an dieser Stelle weiterlesen.

EINTRAGUNGEN - Begutachtung nach §19 Abs. 3 StVZO

Eine Leistung im Auftrag der