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Ausnahmen bei der Abgasuntersuchung (AU)

Ausnahmen – Wer braucht keine Untersuchung der Abgase?

<p> </p> <ul> <li>Kfz mit Ottomotor, die vor dem 1. Juli 1969 erstmals in Verkehr gekommen sind</li> <li>Kfz mit Dieselmotor, die vor dem 1. Januar 1977 erstmals in Verkehr gekommen sind</li> <li>Krafträder, die vor dem 1. Januar 1989 erstmals in Verkehr gekommen sind</li> <li>Land- oder Forstwirtschaftliche Zugmaschinen</li> </ul>

Ein Fahrzeug bei der Endrohrmessung

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