Ausnahmen – Wer braucht keine Untersuchung der Abgase?
Folgende Ausnahmen von der Untersuchung der Abgase sind unter anderem:
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<li>Kfz mit Ottomotor, die vor dem 1. Juli 1969 erstmals in Verkehr gekommen sind</li>
<li>Kfz mit Dieselmotor, die vor dem 1. Januar 1977 erstmals in Verkehr gekommen sind</li>
<li>Krafträder, die vor dem 1. Januar 1989 erstmals in Verkehr gekommen sind</li>
<li>Land- oder Forstwirtschaftliche Zugmaschinen</li>
</ul>