Abgasuntersuchung

Abgasuntersuchung

Die eigenständige Abgasuntersuchung wurde zum 1. Januar 2010 ersetzt durch die Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen der Hauptuntersuchung. Dann wird auch für Fahrzeuge ohne OBD (On Board Diagnose) statt einer Prüfbescheinigung ein Nachweis erstellt. Werden die Teiluntersuchung Abgas und HU getrennt durchgeführt, ist der Nachweis des Abgasteiles bei der HU vorzulegen. Der Nachweis ersetzt dann auch die bisherige Prüfplakette.

Neuerung bei der Abgasmessung

Die Abgasuntersuchung in der Vergangenheit

Bei Fahrzeugen mit On Board Diagnose (OBD) ist die Abgasuntersuchung seit April 2006 Teil der Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO. Dies bedeutet, dass die Teiluntersuchung Abgas gleichzeitig mit der HU, oder max. 1 Monat vorher durch eine anerkannte Werkstatt, durchgeführt wurde. Ein Nichtbestehen dieser Untersuchung führte somit auch gleichzeitig zur Verweigerung beider Plaketten. Folgende Bußgelder sind bei überschreiten der Frist möglich: Bußgelder

Bei der Abgasuntersuchung wurden die verschiedenen Schadstoffe und Gase gemessen, welche noch aus dem Auspuff heraus kommen. Bei Otto-Motoren sind dies CO, HC, O2 und NOx, welche im Leerlauf und bei erhöhter Drehzahl gemessen wurden. Hierfür wird eine Sonde in den Auspuff eingeführt. Im Abgas dürfen bestimmte Gase nur in bestimmten, prozentual festgelegten Mengen auftreten.

Der Diesel-Motor emittiert vor allem Russpartikel. Deren Dichte wird mittels Messung der Rauchgastrübung bei freier Beschleunigung bestimmt und sollte einen bestimmten Trübungsfaktor (K-Wert) nicht übersteigen.

Mehr Informationen

[pdf-embedder url=“https://www.sv-selker.de/wp-content/uploads/2018/01/2018-endrohrmessungs2.pdf“ title=“2018_Endrohrmessung“]

Bevor es losgehen kann

Fahren Sie Ihr Fahrzeug vor der Abgasuntersuchung warm. Denn erst bei warmen Motor kann der Katalysator korrekt arbeiten und das Öl seine volle Schmierwirkung erreichen. Bei Diesel-Motoren ist es besonders wichtig, dass der Zahnriemen gewartet wurde und der Ölstand stimmt.