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Ausnahmen bei der Abgasuntersuchung (AU)

Ausnahmen – Wer braucht keine Untersuchung der Abgase?

 

  • Kfz mit Ottomotor, die vor dem 1. Juli 1969 erstmals in Verkehr gekommen sind
  • Kfz mit Dieselmotor, die vor dem 1. Januar 1977 erstmals in Verkehr gekommen sind
  • Krafträder, die vor dem 1. Januar 1989 erstmals in Verkehr gekommen sind
  • Land- oder Forstwirtschaftliche Zugmaschinen

Ein Fahrzeug bei der Endrohrmessung

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