Im Namen und auf Rechnung der

bieten wir folgende Dienstleistungen an:
- Hauptuntersuchungen (inkl. Abgasmessung)
- Änderungsabnahmen nach §19.3
- Oldtimerbegutachtung
Hoheitliche Eigenschaft
Als hoheitliche Tätigkeiten werden diese Untersuchungen/Abnahmen von Dipl.-Ing. Udo Selker als Prüfingenieur der KÜS durchgeführt.
Durch den Verordnungsgeber werden für die meisten Fahrzeuge regelmäßige Pflichtuntersuchungen vorgeschrieben. Dazu zählt die für die meisten Pkw alle 2 Jahre fällige Hauptuntersuchung, die Abgasuntersuchung oder Untersuchungen für spezielle Fahrzeugtypen oder Einsatzarten.
So muss zum Beispiel ein Reisebus alle 3 Monate eine Sicherheitsprüfung bestehen oder bei einem Taxi werden zusätzlich zur Hauptuntersuchung auch die Besonderheiten des Personenbeförderungsrechts überprüft.
Periodische Fahrzeuguntersuchungen im gesetzlich geregelten Bereich der KÜS-Prüftätigkeit
- Hauptuntersuchungen (HU)
- Teiluntersuchung Abgas (AU)
- Sicherheitsprüfungen (SP)
- UVV-/BGV-Untersuchungen
- Gefahrgut – Verlängerung der besonderen Zulassungsbescheinigung gem. ADR
- Taxi, Mietwagen, KOM – Untersuchungen gemäß § 41 BO-Kraft
- GWP – Zusätzliche Untersuchung für gasbetriebene Kraftfahrzeuge
- Flüssiggasanlagen in privat genutzten Fahrzeugen
- Flüssiggasanlagen in gewerblich genutzten Fahrzeugen
Prüfpunkte bei der KÜS-Prüftätigkeit
Sinn und Zweck dieser regelmäßigen Untersuchungen der Fahrzeuge ist deren Verkehrssicherheit. Die Fahrzeuge werden auf Vorschriftsmäßigkeit und technische Mängel untersucht.
Die fachkundigen Prüfingenieure der KÜS überprüfen den Zustand ihres Fahrzeugs und tragen somit Sorge dafür, dass weder Sie selbst noch andere Verkehrsteilnehmer einer zunehmenden Gefährdung ausgesetzt werden. Das Erkennen von Mängeln und die Pflicht, diese Mängel zu beseitigen, helfen oftmals, Unfälle zu vermeiden.
Außerdem wirkt sich eine regelmäßige technische Kontrolle auch positiv auf das Fahrzeugleben aus, denn hier werden Mängel frühzeitig erkannt, was hilft, Folgeschäden zu vermeiden.