Wie hoch sind die Gutachterkosten?

Gutachterkosten

Bagatellschaden – oder nicht?

Die Gutachterkosten für ein Haftpflichtgutachten müssen meist von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Immer noch gilt die vom BGH schon vor langer Zeit bestätigte Schadenhöhe von ca. EUR 750,-.

Oberhalb dieser Schadenhöhe sind die Kosten für einen Kfz.-Gutachter, der eine Expertise zur Schadenhöhe erstellt, von der Haftpflichtversicherung zu ersetzen.

Abtretung und Abrechnung

In unserem Büro wird in fast 100% der Schadensfälle eine Abtretung bezüglich der Gutachterkosten mit dem Geschädigten vereinbart.

So wird der Rechnungsbetrag des Sachverständigen direkt von der gegnerischen Versicherung gezahlt. Der Geschädigte hat so mit der Gutachterrechnung praktisch nichts zu tun.

Umfang

Der Umfang eines Schadengutachtens, an Pkw/Lkw oder Motorrad hängt stark von der Schadenhöhe ab. Der Arbeitsaufwand für den KFZ Gutachter steigt dementsprechend. So hat der BGH auch hier entschieden, dass das Gutachterhonorar nach Schadenhöhe bestimmt werden kann. 

Bei Abtretung des Gutachterhonorars zum Schadenfall ihrerseits an unser Ingenieurbüro (zur Bestimmung der Schadenhöhe), überweist die haftende Versicherung die Gutachtergebühren direkt an uns. Die Kosten zur Behebung des Schadens werden auf Ihr Konto überwiesen. Alternativ kann auch dieser Betrag an eine Werkstatt abgetreten werden, wenn das Fahrzeug repariert wird.