Ihr Kostenvoranschlag

Falls Ihnen die Versicherung Ihres Unfallgegners zu einem Kostenvoranschlag rät – dies kann u. a. an einem nur gering anmutenden Schaden liegen – , zögern Sie besser nicht und lassen Sie einen unabhängigen Sachverständigen abschätzen, ob es sich tatsächlich um einen Bagatellschaden handelt.

Es können weitere verdeckte Schäden vorhanden sein.

Der unabhängige Sachverständige entscheidet dabei für Sie, wann ein Gutachten Sinn ergibt, oder ob die Erstellung eines Kostenvoranschlags ausreichen würde.

Auf Wunsch fertigen wir für Sie den Kostenvoranschlag und rechnen diesen mit der haftenden Versicherung ab.

Unser Kostenvoranschlag ist inhaltlich ein Kurzgutachten und damit der Beweissicherung dienlich.

Klein anmutender Schaden?

Schaden

Besonders bei jüngeren Fahrzeugen ist allein von außen nicht immer sofort klar, dass beispielsweise am hinteren Stoßfänger eventuell noch unterhalb davon Schäden zu erwarten sind.

Was im Verborgenen liegen kann…

… wie hier erkennbar, der verbogene untere Abschnitt des Heckblechs.