Unfall-Info für Geschädigte

Es hat gekracht… Was ist zu tun? 

Man kann seine Augen eben nicht überall haben. Besonders dann, wenn man für andere Autofahrer mitgucken muss. Natürlich hoffen wir, dass es Sie nicht trifft, aber wenn der Unfall doch mal passieren sollte:

Nach einem Unfall bitte sofort anhalten, die Unfallstelle sichern und Verletzten gegebenenfalls helfen. Es ist ratsam die Polizei hinzuzuziehen, denn die Beamten nehmen den Unfallhergang und den Schaden auf. Dabei werden für einen möglichen Streitfall die nötigen Fotobeweise und Zeugenaussagen festgehalten. Auch kann dem polizeilichen Unfallprotokoll in einem eventuellen Schadensersatzprozess gegebenenfalls eine erhebliche Beweiskraft zukommen.

Lassen Sie sich bezüglich der Schuldfrage vom Unfallgegner nicht verunsichern. Häufig neigen Betroffene in so einer Situation durch die Argumentation des Unfallgegners dazu, die Schuld auf sich zu nehmen. Unterschriebene Schuldbekenntnisse haben zwar grundsätzlich keinen rechtlichen bindenden Charakter in Form eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses, jedoch kann insbesondere schriftlichen Bestätigungen unmittelbar am Unfallort als allgemeines Schuldbekenntnis im Schadensersatzprozess eine erhebliche Bedeutung zukommen [vgl. Urteil AZ: I-1 U 246/07, OLG Düsseldorf). Es empfiehlt sich, weder mündlich noch schriftlich unmittelbar am Unfallort Schuldbekenntnisse abzugeben und zur Vermeidung rechtlicher Nachteile einen Rechtsbeistand zu Rate zu ziehen.

Auf Polizei verzichten?

Falls Sie lieber auf die Polizei verzichten wollen oder die Beamten die Unfallaufnahme verweigern (beispielsweise bei Bagatellschäden), machen Sie selber Bilder vom Unfall und von den Schäden an den Fahrzeugen. Dies hilft dabei, den Unfall bei Bedarf zu rekonstruieren. Notieren Sie sich Datum und Uhrzeit, die Namen der Beteiligten, Augenzeugen, deren Telefonnummern und das Autokennzeichen, Typ, Hersteller und Farbe des Unfallgegners.

Sollte der Polizist oder die Polizistin der Meinung sein, dass Sie Schuld an dem Unfall seien, dann sollte es Sie nicht beunruhigen. Die Schuldfrage wird nicht von der Polizei, sondern im Streitfall vom Gericht geklärt. Sollten Sie als Beschuldigter gelten, müssen Sie sich gegenüber der Polizei nicht äußern. Sie dürfen schweigen. Ihr Schweigen darf Ihnen auch nicht zum Vorwurf gemacht werden. In strittigen Fällen bietet sich eine Rücksprache mit einem Rechtsanwalt an.
Je nachdem, wie stark der Schaden ist, wird entschieden, ob sie weiterfahren dürfen oder ob Ihr Fahrzeug abgeschleppt werden muss.

Weitere Schritte

Jetzt sollten Sie sich eine Werkstatt, einen Sachverständigen und gegebenenfalls einen Rechtsanwalt ihres Vertrauens suchen, die Ihnen bei der Schadenregulierung weiterhelfen. Sollten Sie keine Schuld an dem Unfall gehabt haben, so muss die gegnerische Versicherung grundsätzlich die Kosten hierfür übernehmen. Bei Teilschuld wird in der Regel nur ein Teil entsprechend der Haftungsquote übernommen, aber auch das lohnt sich oft.
Grundsätzlich dürfen Sie den Sachverständigen und die Werkstatt selbst bestimmen/beauftragen und sind nicht verpflichtet, die Ihnen von der gegnerischen Versicherung beauftragten Sachverständigen bzw. Werkstatt aufzusuchen.
Häufig bieten die Versicherungen ein sogenanntes versicherungseigenes Schadensmanagement an. Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls müssen Sie dieses jedoch nicht in Anspruch nehmen, sondern dürfen sich einen unabhängigen Sachverständigen suchen. Dies hat häufig Vorteile. Die Sachverständigen der KÜS stehen Ihnen hierfür gerne zur Verfügung.

 

Nach einem Unfall ist eine gute Beratung von Vorteil

Besser einen Kostenvoranschlag?

Bei Bagatellschäden wird ein Kostenvoranschlag von den Haftpflichtversicherungen als Grundlage der Schadensregulierung häufig akzeptiert. Dennoch kann es vorkommen, dass bei Bagatellschäden Gutachterkosten von den Versicherungen nur übernommen werden, wenn der Schaden über einer Wertgrenze von ca. 750,00 € liegt, da den Geschädigten insoweit eine Schadensminderungspflicht trifft.

Lassen Sie sich lieber von einem unabhängigen Sachverständigen beraten, ob es sich um einen Bagatellschaden handeln könnte. Oft liegen unbemerkt weitere Schäden vor, die einen Bagatellschaden nicht rechtfertigen.

Über die Internetseite die-kfzgutachter.de können sie uns finden.

Falls Sie nicht zu uns können

Ist Ihr Fahrzeug fahruntüchtig, so führen wir gerne einen Besichtigungstermin bei Ihnen durch.

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