Urteil des LG Köln vom 12.11.2009 – Merkantiler Minderwert auch bei drei Jahre altem und gewerblich genutztem Fahrzeug mit hoher Kilometerleistung

Ein merkantiler Minderwert ist bei einem drei Jahre alten, gewerblich genutzten Fahrzeug (hier: Taxi) auch dann zu erstatten, wenn dieses eine hohe Laufleistung aufweist. Dies gilt auch im Falle einer Werterhöhung durch Reparaturarbeiten.

Aus den Gründen:

…Soweit sich die Beklagte darauf beruft, dass eine solche Wertminderung angesichts einer Laufleistung von knapp 140.000 km ausgeschlossen sei bzw. durch die Werterhöhung der Reparaturmassnahmen ausgeglichen werde, überzeugt dies nicht. Angesichts der Schwere der Schäden und des Umfangs der Reparaturmassnahmen ist vielmehr davon auszugehen, dass ein dauerhafter merkantiler Minderwert besteht. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass das Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt keine drei Jahre alt war. Vor diesem Hintergrund hält das Gericht einen merkantilen Minderwert dem Grunde nach für gegeben, dessen Ansatz vorliegend auch der Höhe nach nicht übersetzt erscheint, § 287 ZPO…

Quelle: Urteil des LG Köln vom 12.11.2009, Az.: 15 O 301/08

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